AGB

Präambel
adking Internet Services (im folgenden kurz: adking) bietet auf seiner Plattform www.katalogversand.de Kataloge zur gewerblichen und zur privaten Nutzung an. Die Katalogbestellungen werden an die jeweiligen Handelsunternehmen übermittelt und dort weiterverarbeitetet. Dieser Vertrag regelt die Mitwirkung des Partners bei der Generierung von Katalogbestellungen. Der Partner plant den Besuchern seiner Website über einen Link, oder durch direkte Einbindung von bereitgestelltem Kontent, den Zugang zu den bei www.katalogversand.de gelisteten Katalogen zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien folgenden Vertrag:

1 Vertragsgegenstand
  1. adking stellt mit verschieden ausgestalteten Links dem Partner die Voraussetzung für die Platzierung eines Katalogversand-Links auf der Website des Partners zur Verfügung. Der Partner wird mit dem vorerwähnten Link von seiner Domain eine Verbindung zu www.katalogversand.de herstellen. Der Partner ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von adking die Links, das Ziel der Links oder den Pfad der Verlinkung zu verändern. Er ist dafür verantwortlich, dass auch Dritte keine derartigen Veränderungen auf seiner Domain vornehmen und hat adking unverzüglich davon zu unterrichten, wenn er von einer derartigen Veränderung Kenntnis erlangt hat oder eine derartige Verletzung vermutet.
  2. Die Bewerbung der adking Dienstleistungen kann durch Banner, Textlinks, Produktabbildungen oder auf Basis einer verlinkten Framestruktur erfolgen. Welche der vorgenannten und im Werbemittelangebot von adking zur Verfügung gestellten Methoden umgesetzt werden soll, liegt im Ermessen des Partners.
  3. Der Partner bemüht sich, den Link zu www.katalogversand.de auf seiner Domain prominent, plakativ sicht- und leicht erkennbar zu platzieren, so dass den Besuchern seiner Domain die Benutzung des Links möglich ist. adking wird den Partner bei der Plazierung erforderlichenfalls unterstützen.
2 Vertragsbestandteile
adking widerspricht der Einbeziehung und Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partners.

3 Inkrafttreten des Vertrages / Vertragslaufzeit
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit gekündigt werden.

4 Gebietsschutz / Ablehnungsrecht
  1. Das Recht, die Dienstleistungen von adking in fremden Namen und für fremde Rechnung zu vertreiben, erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz, ohne dass dem Vertriebspartner Gebietsschutz gewährt wird. adking setzt für den Absatz ihrer Dienstleistungen weitere Partner sowie anderweitige Vertriebskanäle ein.
  2. Der Partner kann aus dem Nichtzustandekommen einer von ihm vermittelten Katalogbestellung keine Ansprüche gegenüber adking ableiten.
5 Provision / Aufwendungsersatz
  1. adking wird dem Partner für jede abgeschlossene Katalogbestellung, die über den Link der Partner Website vermittelt wird, einmalig eine Provision zahlen. Zur Zeit 0,20 Euro.
  2. Die Provisionsabrechnung erfolgt auf Anforderung, soweit die Auszahlung mindestens 20,- Euro beträgt. adking stellt dem Partner im Internet jederzeit verfügbar einen Status über die abgeschlossenen Katalogbestellungen zur Verfügung.
  3. Der Partner hat über die in Ziffer 5.1 / 5.2 geregelten Ansprüche hinaus keinerlei Vergütungs- und/oder Aufwendungsersatzansprüche aufgrund der von ihm in Ziff. 1 übernommenen Vertragspflichten.
  4. adking behält sich vor, Katalogbestellungen von der Vermittlungsprovision auszuschließen, die vom Partner selbst, oder von Dritten ohne Wissen der Person, die als Kataloginteressent genannt wurde, getätigt wurden. Jeglicher Versuch der Manipulation ( fake-Bestellung ) wird polizeilich zur Anzeige gebracht. Sollte ein Betrugsversuch vorliegen besteht seitens adking keinerlei Verpflichtung an diesen Partner angefallene Provisionen auszuzahlen. Die IP-Adressen, Datum und Uhrzeit der Katalogbestellungen können von adking zu diesem Zweck bis zu 3 Jahre gespeichert werden.
  5. adking bleibt es vorbehalten, die Höhe der Provisionssätze gem. Ziffer 5.1 und 5.2 jederzeit herauf- oder herabzusetzen. Im Falle einer Änderung der Provisionssätze wird adking den Partner vorher darüber in Kenntnis setzen. Die Änderungen werden sodann von adking automatisch in der geeigneten Weise in das Vertragsverhältnis eingepflegt.
6 Rechte und Obliegenheiten des Partners
  1. Der Partner hat keinen Anspruch gegen adking auf Abschluss eines von ihm vermittelten Geschäftes. adking behält sich das Recht vor, Kunden, Angebote zum Abschluss von Verträgen, Anfragen und Bestellungen abzulehnen.
  2. Eine Änderung der URL-Addresse der vertragsgegenständlichen Domain/Website des Partners beinhaltet keine Änderung dieses Vertrages und lässt die Rechte und Pflichten des Partners aus diesem Vertrag unberührt.
  3. Weitere Obliegenheiten können in Zusatzvereinbarungen geregelt werden.
7 Leistungen von adking
  1. adking stellt dem Partner die zur Durchführung seiner Tätigkeit notwendigen Banner, Logos, Buttons etc. und Links jederzeit widerruflich zur Verfügung.
  2. Weitere Leistungen können in Zusatzvereinbarungen geregelt werden.
8 Corporate Identity
  1. Soweit erforderlich, überträgt adking dem Partner nur für die Dauer dieses Vertrages ein jederzeit widerrufliches einfaches, unentgeltliches und vom Partner nicht weiter übertragbares Nutzungsrecht für die Marken, Logos und Namen von adking Dienstleistungen und Produkten im Rahmen von Werbeaktionen und sonstigen Verkaufsmaßnahmen. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist dieses Recht unverzüglich an adking zurück zu übertragen.
  2. Eine Veränderung der Marken, Logos und Namen ist dem Partner ausdrücklich untersagt. Die Vorgaben von adking zum Erscheinungsbild und zur Verwendung der Marken, Logos und Namen sind vom Partner unbedingt einzuhalten. Die Regelungen dieser Ziffer 9.2 stellen eine wesentliche Vertragspflicht dar.
9 Haftung
  1. Die Haftung bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen. Die Haftungsfreizeichnung gemäß § 831 I, 2 BGB wird in jedem Fall ausgeschlossen. Der Partner wird adking von jeglichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf seinem Verschulden beruhen.
  2. adking haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für zugesicherte Eigenschaften nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet adking nur bei Verletzung von Kardinalpflichten. Ansonsten ist die Haftung von adkingG ausgeschlossen. Das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10 Anfechtungs- und Zurückbehaltungsrecht
Gegen Ansprüche von adking kann der Partner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Partner steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur aufgrund von Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

11 Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien werden Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag bekannt werden, Geheim halten und nur im Rahmen dieses Vertrages verwenden, sofern die Informationen nicht nachweislich aus anderen Quellen bekannt sind. Jede Vertragspartei ist verantwortlich, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend zu unterrichten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Rahmenvertrages bzw. der jeweiligen Zusatzvereinbarung für die Dauer von 36 Monaten.

12 Datenschutz / Fernmeldegeheimnis
Der Partner wird die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und einhalten, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Er wird auch seine Mitarbeiter dazu verpflichten.

13 Sonstige Bestimmungen
  1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
  2. Die Kündigung, Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages sowie besondere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  3. Eine vollständige oder teilweise Übertragung der aus diesem Vertrag erwachsenden Rechte und Pflichten auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei. adking ist jedoch berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis an Unternehmen im Sinn des § 15 AktG ohne Zustimmung abzutreten.
14 Gerichtsstand / anwendbares Recht
  1. Gerichtsstand für Streitigkeiten über und aus diesem Vertragsverhältnis sowie seiner Zusatzvereinbarungen ist Siegburg. Ein gesetzlicher ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht kommt nicht zur Anwendung.